Abrechnung
Transparente
Behandlungskosten vor Therapiebeginn
... sind für uns das A und O, so sind Sie immer gut informiert.
Die Abrechnung richtet sich nach der allgemein gültigen Gebührenordnung für Ärzte GOÄ und ist abhängig von Ihrem Versicherungsstatus variabel.
Alle Privatversicherten (auch beihilfeberechtigte Beamte/Postbeamten B/KVB) bekommen ihre Rechnung in dem gewohnten Umfang erstattet.
Aufgrund von Reglementierungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern ist es uns derzeit leider nicht möglich, einen allgemeinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Kosten für unsere Untersuchungen und Behandlungen können Sie als gesetzlich Versicherter im Rahmen von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) jederzeit in Anspruch nehmen.
Ob Ihre Krankenversicherung bestimmte Vorsorgeleistungen übernimmt, können Sie in vielen Fällen direkt bei der Krankenkasse nachlesen. Diese Links und Kontaktdaten haben wir für Sie bereits zusammengetragen.
Bitte wählen Sie Ihre Krankenkasse aus:
AOK Hessen
AOK Niedersachsen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Audi BKK
BERGISCHE Krankenkasse
BIG direkt gesund
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK Deutsche Bahn
BKK Faber-Castell & Partner
BKK Freudenberg
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
BKK Merck
BKK PFAFF
Broschüre Leistungen – vermutl. keine Übernahme. Bitte fragen Sie vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse an.
BKK VBU
BKK VerbundPlus
BKK WERRA-MEISSNER
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK firmus
BKK24
BMW BKK
Bertelsmann BKK
Continentale Betriebskrankenkasse
DAK-Gesundheit
Debeka BKK
HEK-Hanseatische Krankenkasse
Heimat Krankenkasse
IKK Südwest
IKK classic
IKK gesund plus
KKH Kaufmännische Krankenkasse
KNAPPSCHAFT
Mobil Krankenkasse
R+V Betriebskrankenkasse
SBK
Salus BKK
Techniker Krankenkasse
VIACTIV Krankenkasse
bkk melitta hmr
hkk
mhplus BKK
Im Zweifel fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wir informieren Sie gerne vorab transparent über die Behandlungskosten.